Pflegeobjekt
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Seniorenpark

Fischerdorf

  • Betreiber: ERL Immovermittlung GmbH
  • Mietrendite: 2,68 %
  • Bundesland: Bayern
  • Nächste Großstadt: Begensburg (77 km)
  • KfW-Effizienzhaus 40150.000 € Darlehen je Wohneinheit
  • Einheiten: 83 Betreute Wohnungen (Haus 1: 58 Wohnungen, Haus 2: 25 Wohnungen)
  • Pachtvertrag: 10 Jahre
  • Kaufpreise: 193.100,00 € bis 501.300,00 €
  • Wohnflächen: 31,29 bis 86,43 m² (inkl. anteiliger Gemeinschaftsflächen)
  • Fertigstellung: voraussichtlich 4. Quartal 2024, spätestens 1. Quartal 2025

Infos zur Pflegeeinrichtung

Im Seniorenpark in Deggendorf entstehen zwei Häuser für Betreutes Wohnen. Die 83 Betreuten Ein- bis Drei-Zimmer-Wohnungen mit Wohnflächen von ca. 31 m² bis ca. 86 m² werden stilvoll, modern und ökologisch im „KfW-40-Effizienzhaus-Standard Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ gebaut – eine nachhaltige und besonders energiesparende Bauweise. Sicherheit verspricht eine Dreifachverriegelung bei der Wohnungseingangstüre. Ausgestattet sind die Wohnungen mit barrierefreien Bädern, die ebenerdiges Duschen ohne Stolperkante ermöglichen. Großzügige Terrassen, Loggien oder Balkone bieten ein Höchstmaß an Wohnkomfort. Die Wohnungen verfügen über einen separaten Abstellraum und werden alle barrierefrei und bequem mit den Aufzügen erreichbar sein.

Die anfängliche Brutto-Mietrendite beträgt 2,68 %. Der Pachtvertrag wurde über eine Laufzeit von 10 Jahren geschlossen. Der Bau der Immobilie wird für das 4. Quartal 2024 erwartet. Die ersten Mieteinnahmen erhalten Sie nach Ablauf der 6-monatigen Pre-Opening-Phase. Die Verwaltergebühr beträgt 29,90 € (inkl. USt.) im Monat, die voraussichtliche Instandhaltungsrücklage liegt bei jährlich 8,10 € pro m² der mietrelevanten Gesamtfläche. Die Grunderwerbsteuer ist aktuell in Bayern mit 3,5 % festgelegt.
Der Investor erhält für sein erworbenes Eigentum ein bevorzugtes Belegungsrecht. Damit erhöht sich im Bedarfsfall die schnelle Verfügbarkeit eines Pflege- und Betreuungsplatzes erheblich. Das bevorzugte Belegungsrecht gilt für den Eigentümer selbst und für seine nächsten Familienangehörigen.

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