Trotz attraktiver Renditen entfallen für Sie als Eigentümer vermietertypische Aufgaben.
Ihr Mieter, der Pflegeheimbetreiber, kümmert sich um alle anfallenden Leistungen.
Teileigentum mit Grundbucheintrag
Als Teileigentümer haben Sie alle Rechte eines Immobilieneigentümers und können das Eigentum beleihen, veräußern oder vererben.
Miete auch bei Leerstand
Mit Pflegeheim-Betreibern werden langfristige Mietverträge abgeschlossen (20 Jahre und mehr). Darum gibt es praktisch keinen Mietausfall (Leerstand des Teileigentums).