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Der Wohnpark als sinnvolle Geldanlage

Der Wohnpark Iserlohn ist mit einer Mietrendite von 3,5 % eine attraktive Geldanlage am Immobilien- bzw. Kapitalmarkt. Der lästige Verwaltungsaufwand entfällt hierbei, ein Leerstandsrisiko wie bei herkömmlichen Immobilien ist nicht gegeben, da der Betreiber eine monatliche Festmiete zahlt und sich um die Immobilie und die Bewohner kümmert. Zudem profitieren Sie von den steuerlichen Vorteilen. Sehen Sie weiter unten alle Vorteile im Überblick.

Die Risiken von Investments in geschlossene Beteiligungen oder in offene Immobilienfonds zeigen insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ihre Schwächen. 2014 befanden sich 16 offene Immobilienfonds in der Abwicklung, die innerhalb der „Finanzkrise“ schließen mussten. Anleger mussten Abschläge von teilweise über 70 Prozent hinnehmen.

Bei der Investition in den Wohnpark erfolgt die Eintragung ins Grundbuch. Auf diese Weise vermeiden Sie die zusätzlichen Risiken der oben genannten Finanzkonstrukte.

Die Möglichkeiten, in den Wachstumsmarkt „Pflege“ zu investieren, sind beschränkt. Mit einer Investition in den Wohnpark erhalten Sie die Möglichkeit, sich direkt am Pflegemarkt zu beteiligen. Der Bedarf an Wohnflächen für ältere Menschen wächst innerhalb der nächsten 30 Jahre enorm und die Nachfrage ist unabhängig von der Konjunktur. Pflegeeinrichtungen haben bereits heute häufig lange Wartelisten für die Belegung der verfügbaren Betten.

Wie der Bankier Freiherr von Bethmann schon wusste: „Die einzige Möglichkeit Vermögen aufzubauen, ist die Verschuldung in Sachwerten“

  • Wenn der Zins unter der Inflationsrate liegt, gewinnen Sie an der Entwertung Ihrer Schulden oder sichern Ihre Geldwerte ab (Hedge)
  • Zinsen können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden

Verschiedene Faktoren sorgen für eine außergewöhnliche Sicherheit der Mieteinnahmen:
  • Der Betreiber schließt einen Pachtvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 20 Jahren plus Verlängerungsoption ab (meist 5-10 Jahre)
  • Die Mietzahlungen sind vertraglich indexiert und bieten Schutz gegen Inflation
  • Mietzahlung durch den Betreiber erfolgt auch bei Leerstand des Apartments
  • Der Betreiber unterhält einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI mit den Pflegekassen - Zahlungen für Pflegeleistungen werden von den Pflegekassen garantiert!

Weiterhin bleiben bei einer Betreiberimmobilie Probleme aus, die bei der Vermietung von Wohnimmobilien entstehen können. Hierzu zählen insbesondere säumige Mieter, Mietnomaden, Renovierungen oder staatliche Einflüsse wie bspw. die „Mietpreisbremse“.

Im Vergleich zu gängigen Wohnimmobilien entfällt der vermietertypische Verwaltungsaufwand. Dieser kann bspw. die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen, Beauftragung von Handwerkern oder die Suche nach neuen Mietern beinhalten.

  • Die Investition in den Wohnpark kann mit verschiedenen steuerlichen Vorzügen verbunden sein.
  • In der Regel kann der Eigentümer die allgemeinen steuerlichen Bestimmungen zur Absetzung für Abnutzung (AfA) nutzen. Dabei werden der Gebäudeanteil und die Außenanlagen jährlich zu 2 % bis neuerdings 3 % für Neubauten, die ab 1. Januar 2023 fertiggestellt werden, abgeschrieben. Das Inventar wird bei der AfA mit 10 % jährlich berücksichtigt.
  • Neben der AfA lassen sich die Finanzierungskosten (Zinsen für Darlehen) für vermietete Immobilien ebenfalls als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
  • Anfallende Reparaturen werden zusätzlich steuerlich geltend gemacht.
  • Weiterhin ist ein möglicher Verkaufsgewinn nach einer Spekulationsfrist von zehn Jahren steuerfrei.

Der Eigentümer eines Pflegeapartments zahlt eine - im Vergleich zu anderen Immobilienanlagen - verhältnismäßig geringe Instandhaltungsrücklage von 2-3 EUR/m² im Jahr. Dies liegt zum einen an der Eigenschaft einer Neubauimmobilie und zum anderen an der Verantwortlichkeit des Eigentümers für „Dach und Fach“. Unter „Dach und Fach“ versteht man im Allgemeinen die äußere Hülle der Immobilie. Der Großteil der Instandhaltung wird vom Betreiber getragen.

Der Eigentümer erhält vom jeweiligen Betreiber ein bevorzugtes Belegungsrecht.

Als Käufer fällt für Sie keine zusätzliche Maklercourtage an.

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